Ratgeber · 4. November 2026
Was kostet ein Makler in Österreich? Provision beim Verkauf und bei der Vermietung.
Wie viel ein Immobilienmakler verlangen darf, legt die Immobilienmaklerverordnung fest. Wer die Provision zahlt, hängt davon ab, ob verkauft oder vermietet wird.

Die Provision eines Immobilienmaklers ist in Österreich nach oben begrenzt. Die Immobilienmaklerverordnung (im RIS „Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler“) legt je Geschäft einen Höchstbetrag fest. Die Umsatzsteuer von 20 Prozent ist darin nicht enthalten und kommt dazu (§ 12 Abs 1). Mehr als diese Höchstbeträge darf ein Makler nicht vereinbaren.
Beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks darf der Makler mit dem Käufer und mit dem Verkäufer jeweils höchstens 3 Prozent vereinbaren, bei einem Wert bis 36.336,42 Euro höchstens 4 Prozent (§ 15 Abs 2). Gerechnet wird vom Kaufpreis samt den Verpflichtungen, die der Käufer übernimmt, etwa einem Kredit oder einer Hypothek (§ 16 Abs 1). Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das höchstens 12.000 Euro und 2.400 Euro Umsatzsteuer, zusammen 14.400 Euro je Seite.
Bei der Vermietung einer Wohnung gilt seit 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip. Hat der Vermieter den Makler als Erster beauftragt, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren (§ 17a Abs 1 MaklerG). Mit einem Wohnungssuchenden geht das nur, wenn er selbst der erste Auftraggeber war, etwa mit einem Suchauftrag (§ 17a Abs 2 MaklerG). Dann darf die Provision bei einem unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Mietvertrag höchstens zwei monatliche Bruttomietzinse betragen, bei einer Befristung bis drei Jahre einen (§ 20 Abs 1).
Mit dem Vermieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses darf der Makler höchstens drei monatliche Bruttomietzinse vereinbaren, gleich wie lange der Vertrag läuft (§ 20 Abs 2). Ist der Makler zugleich Verwalter des Hauses, sind es höchstens zwei, und vom Mieter die Hälfte der Beträge oben (§ 21 Abs 1).
Der Bruttomietzins umfasst den Hauptmietzins, den Anteil an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben, besondere Aufwendungen und das Entgelt für mitvermietete Einrichtung, aber keine Umsatzsteuer (§ 24 Abs 1). Die Umsatzsteuer kommt erst auf die Provision dazu, und zwar einmal. Bei 1.000 Euro Bruttomietzins ohne Umsatzsteuer sind das für den Vermieter höchstens 3.000 Euro und 600 Euro Umsatzsteuer.
Fällig wird die Provision erst, wenn das vermittelte Geschäft rechtswirksam zustande kommt. Einen Vorschuss darf der Makler nicht verlangen (§ 7 Abs 1 MaklerG).
Was heißt das für Sie?
Beim Verkauf bewerten wir Ihre Immobilie, bevor sie inseriert wird, damit der Angebotspreis von Anfang an zum Markt passt. Wollen Sie eine Wohnung vermieten, gilt das Bestellerprinzip: Als Auftraggeber tragen Sie die Provision, den Mietern darf keine verrechnet werden. Was wir vereinbaren, steht im Vermittlungsauftrag, den Sie unterschreiben.
Quellen: § 15 Immobilienmaklerverordnung; § 17a Maklergesetz; § 7 Maklergesetz; § 20 Immobilienmaklerverordnung; § 24 Immobilienmaklerverordnung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand November 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.