Grundlagen. Richtwerte je Bundesland nach dem Richtwertgesetz, Stand April 2026. Der Rechner multipliziert den Richtwert mit der Nutzfläche. Für Kategorie B wird ein Abschlag von 25 %, für Kategorie C von 50 % angesetzt.
Nicht berücksichtigt. Lagezuschlag oder Lageabschlag, Zu- und Abschläge für Stockwerk, Lift, Balkon, Terrasse, Garten, Keller und Ausstattung, der Abschlag von 25 % bei befristeter Vermietung sowie Sonderfälle wie Dachgeschoßausbauten.
Anwendungsbereich. Der Richtwert gilt für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Das sind in der Regel Mietwohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 und Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945. Für Neubauten gilt meist der freie Mietzins.
Haftungsausschluss. Die Berechnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.