Immo News · 16. Oktober 2026

Kurzzeitvermietung in Wien: Ab 2027 braucht jede Unterkunft eine Registrierungsnummer.

Der Wiener Landtag soll am 20. Oktober weitere Verschärfungen beschließen. Wer kurzzeitig an Gäste vermietet, muss sich dann registrieren.

Ein Koffer neben dem Bett in einem hellen Zimmer
Symbolbild. Foto: Taylor Beach / Unsplash

Wer in Wien eine Wohnung kurzzeitig an Gäste vermietet, etwa über Airbnb oder Booking.com, soll sich ab 2027 in ein Register eintragen müssen. Die dabei vergebene Nummer muss in jedem Inserat stehen. Ohne gültige Nummer darf die Unterkunft nicht mehr angeboten werden, und die Plattformen sollen Inserate ohne Nummer entfernen. Nach dem Start des Registers bleiben drei Monate Zeit, um die Nummer zu bekommen.

Die bestehenden Regeln bleiben: Seit 2024 ist die Kurzzeitvermietung einer Wohnung nur bis insgesamt 90 Tage im Jahr erlaubt, darüber hinaus braucht es eine Ausnahmebewilligung. Im Gemeindebau ist sie generell verboten. Neu ist außerdem, dass in einem Gebäude weiterhin mindestens 80 Prozent der Nutzfläche dem Wohnen dienen müssen und ganze Häuser schwerer in Beherbergungsbetriebe umgewidmet werden können. Diese Regel soll bereits für Anträge ab 10. Oktober 2026 gelten.

Was heißt das für Sie?

Wenn Sie Ihre Wohnung kurzzeitig vermieten, sollten Sie die Registrierung im Blick behalten. Wenn Sie überlegen, statt an Gäste wieder langfristig zu vermieten, unterstützen wir Sie gerne: Wir finden passende Mieter und kümmern uns um den Mietvertrag. Den Beschluss des Landtags verfolgen wir und ergänzen diesen Beitrag, sobald er gefallen ist.

Quelle: ORF Wien, 16. Oktober 2026